Programm: Bootsausflug Marsa Alam Schildkröten & Dugong
- 07:15 Uhr (Abholung): Wir holen Sie direkt von Ihrem Hotel in Marsa Alam, Port Ghalib oder El Quseir ab. Ein kurzer Transfer bringt Sie zum Pier, wo unsere Crew Sie auf dem modernen Ausflugsboot willkommen heißt.
- Erster Schnorchelstopp – Marsa Shoona: Unsere Reise beginnt in der unberührten Bucht von Marsa Shoona. Hier erwarten Sie gigantische Schnapper, farbenfrohe Rifffische und prächtige Korallenformationen. Durch das flache Gewässer ist dieser Spot ideal für Familien und Anfänger. Halten Sie schon hier Ausschau – gelegentlich lassen sich in dieser ruhigen Atmosphäre bereits Seekühe, Schildkröten oder sogar Delfine blicken.
- Mittagessen an Bord: Genießen Sie ein frisch zubereitetes Buffet mit ägyptischen Spezialitäten, kühlen Getränken und saftigem Obst, während wir Kurs auf die nächste Bucht nehmen.
- Zweiter Schnorchelstopp – Marsa Mubarak: Nach dem Essen erreichen wir das geschützte Naturschutzgebiet von Marsa Mubarak. Die weitläufigen Seegraswiesen sind der „Speisesaal“ der Dugongs und Schildkröten. Marsa Mubarak gilt als der beste Spot in ganz Ägypten für diese seltenen Begegnungen. Tauchen Sie ein in das glasklare Wasser und lassen Sie sich von der Ruhe dieser sanften Riesen verzaubern.
- Entspannung & Rückreise: Nach den aufregenden Schnorchelgängen haben Sie Zeit, auf dem Sonnendeck zu entspannen und die malerische Küstenlandschaft von Marsa Alam zu genießen.
- 15:30 Uhr (Ankunft): Wir legen wieder am Hafen an und bringen Sie zurück in Ihr Hotel – im Gepäck unvergessliche Unterwassermomente.
Warum bei uns buchen?
- Kleine Gruppen & Expertise: Unsere erfahrenen Guides wissen genau, wo sich die Dugongs (von denen nur etwa 10 an diesem Küstenabschnitt leben) am liebsten aufhalten.
- Alles Inklusive: Von der Abholung über die komplette Schnorchelausrüstung bis hin zur Verpflegung ist alles im Preis (ab 70 € p.P.) enthalten.
- Verantwortungsbewusst: Wir achten streng auf den Schutz der Tiere und halten einen respektvollen Abstand, damit die Meeresbewohner in ihrem natürlichen Verhalten nicht gestört werden.